Wie arbeiten wir zusammen?

Kontakt und Terminvereinbarungen

Aller Wahrscheinlichkeit nach kennen wir uns noch nicht. In einer solchen Situation ist es nicht leicht, über Persönliches zu sprechen. Dafür braucht es großes Vertrauen. Auf beiden Seiten. Deshalb biete ich Ihnen an, dass wir zunächst ein etwa 20 minütiges kostenfreies Vorgespräch miteinander führen. Das gibt uns die Gelegenheit, uns kennenzulernen und dann zu entscheiden, ob wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen. Nach unserem Gespräch können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie weiterhin zu mir kommen möchten. Von Nachfragen sehe ich ab. Ich freue mich einfach, wenn Sie sich wieder bei mir melden. Damit wir einen Termin vereinbaren können, rufen (Kontakt) Sie mich gern an, oder senden Sie mir eine Email.

Wissenswertes

Vertraulich. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Sie werden in Bezug auf Ihre persönlichen Daten sowie auch auf die besprochenen Inhalte selbstverständlich von mir vertraulich behandelt. Anonym und bequem. Ich möchte es Ihnen so leicht wie möglich machen. So parken Sie, wenn Sie zu mir kommen, einfach direkt vor meiner Haustür. Eine angenehme Atmosphäre von Anfang an. In eigenem Tempo. Anzahl und zeitlicher Abstand der Sitzungen richten sich nach Ihrem persönlichen Bedarf: Während in akuten Krisen ein Termin in wöchentlichem Rhythmus ratsam ist, können im Rahmen einer Beratung auch mehrwöchige bis monatliche Zeitintervalle sinnvoll sein. Grundsätzlich bestimmen Sie das Tempo.

Honorar und Abrechnung

Während unserer Zusammenarbeit nehmen Sie – aufgrund der gesetzlichen Regelung (HPG Heilpraktiker-Gesetz) – alle Leistungen grundsätzlich als Selbstzahler in Anspruch. Mein Honorar beträgt 86 Euro pro Stunde. Eine Bitte dazu: Damit wir alle gut zusammenarbeiten, hilft es, wenn Sie sich frühzeitig melden, falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können – am besten schon 24 Stunden vorher. Nicht wahrgenommene Termine werden anteilig in Rechnung gestellt. Falls Sie privat versichert sind oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie dort die Kosten nach Rücksprache geltend machen. In jedem Fall können Sie die Kosten für eine Psychotherapie steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen (13 II SGB V). Wenn Sie sich in einer finanziell schwierigen Lebenslage befinden, sprechen Sie mich im Vorgespräch bitte darauf an, damit wir gemeinsam eine gute Lösung finden können.